Abenteuer Erzberg
Ist eine Anzahlung vorgesehen, und wurde diese Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann Abenteuer Erzberg ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Der Geschäftskunde (Busunternehmen, Incomingbüros, Eventveranstalter etc.) kann bis zu 5 Tage vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten, ansonsten wird eine Stornogebühr in der Höhe von 20% der Leistung fällig.
Der Verbraucher ist berechtigt, bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurückzutreten, ansonsten wird eine Stornogebühr in der Höhe von 20% der Leistung fällig.
Falls der Kunde nicht zeitgerecht zum in der Reservierungsbestätigung angeführten Termin erscheint, besteht keine Pflicht von Abenteuer Erzberg, die vertragsgegenständliche Dienstleistung dennoch durchzuführen, es sei denn, der Kunde ist durch Umstände der höheren Gewalt nicht in der Lage gewesen, zeitgerecht zu erscheinen. Sollte in diesem Fall seitens Abenteuer Erzberg ein Ersatztermin möglich sein, so ist dieser angebotene Termin vom Kunden wahrzunehmen.
Ist es Abenteuer Erzberg nicht möglich, die Dienstleistung in der vereinbarten Form und Weise durchzuführen, so wird seitens Abenteuer Erzberg das etwaige bezahlte Entgelt dem Kunden ausnahmslos refundiert. Bei Veranstaltungen behält sich Abenteuer Erzberg die Anpassung der Route vor. Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden bestehen in diesem Fall nicht.
1.1. Ein Vertrag bzw. eine rechtsgültige Buchung liegt dann vor, wenn Abenteuer Erzberg aufgrund des bestehenden Angebots, die unterfertigte Reservierungsbestätigung des Kunden zugegangen ist. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn Abenteuer Erzberg diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekanntgegebenen Geschäftszeiten Abenteuer Erzberg erfolgt.
2.1. Grundsätzlich erfolgt die Bezahlung der Leistung vor Ort am Tag der Inanspruchnahme des Angebots mittels Barzahlung, Bankomatkarte oder Kreditkarte.
2.2. Abenteuer Erzberg behält sich jedoch vor, den Vertrag mit Geschäftskunden (Busunternehmen, Incomingbüros, Eventveranstalter etc.) unter der Bedingung abzuschließen, dass der Kunde eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist Abenteuer Erzberg verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Kunden, diesen auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Kunde mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Vertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners bei Abenteuer Erzberg zustande.
2.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) vor der Inanspruchnahme des Angebots zu bezahlen.
3.1 Ist eine Anzahlung vorgesehen, und wurde diese Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann Abenteuer Erzberg ohne Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
3.2 Der Geschäftskunde (Busunternehmen, Incomingbüros, Eventveranstalter etc.) kann bis zu 5 Tage vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurücktreten, ansonsten wird eine Stornogebühr in der Höhe von 20% der Leistung fällig.
3.3 Der Verbraucher ist berechtigt, bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurückzutreten, ansonsten wird eine Stornogebühr in der Höhe von 20% der Leistung fällig.
3.4 Falls der Kunde nicht zeitgerecht zum in der Reservierungsbestätigung angeführten Termin erscheint, besteht keine Pflicht von Abenteuer Erzberg, die vertragsgegenständliche Dienstleistung dennoch durchzuführen, es sei denn, der Kunde ist durch Umstände der höheren Gewalt nicht in der Lage gewesen, zeitgerecht zu erscheinen. Sollte in diesem Fall seitens Abenteuer Erzberg ein Ersatztermin möglich sein, so ist dieser angebotene Termin vom Kunden wahrzunehmen.
3.5 Ist es Abenteuer Erzberg nicht möglich, die Dienstleistung in der vereinbarten Form und Weise durchzuführen, so wird seitens Abenteuer Erzberg das etwaige bezahlte Entgelt dem Kunden ausnahmslos refundiert. Bei Veranstaltungen behält sich Abenteuer Erzberg die Anpassung der Route vor. Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gegenüber dem Kunden bestehen in diesem Fall nicht.
4.1. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche bestehen im Rahmen des österreichischen Gewährleistungsrechts, wobei nur für den ausdrücklich zugesicherten Leistungsumfang gemäß Reservierungsbestätigung Gewähr übernommen wird. Für von Partnerbetrieben angebotene Leistungen wird keine Gewähr übernommen.
4.2. Schadenersatz
Verletzt Abenteuer Erzberg oder sein Gehilfe schuldhaft die ihr obliegenden Pflichten, so sind diese dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Hierbei haftet Abenteuer Erzberg dem Kunden, mit Ausnahme von Personenschäden, lediglich für grob fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens. Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer, wird die Haftung von Abenteuer Erzberg für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Kunde/Unternehmer die Beweislast. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
4.3. Schwerwiegende Verstöße des Kunden insbesondere gegen die „Besucherordnung für Hauly´s Abenteuerfahrt und Schaubergwerk“ sowie gegen die „Betriebsordnung der VA Erzberg GmbH“, welche zur Absage, zum vorzeitigen Abbruch oder Verspätung der Dienstleistung führen, lassen kein Recht zur gänzlichen oder teilweisen Refundierung des entrichteten Entgelts entstehen. Weiters sind Schadenersatzforderungen ausgeschlossen, wenn die Dienstleistung aus Sicherheitsgründen gänzlich abgesagt, abgebrochen oder verspätet begonnen wird.
4.4. Mitteilung von Mängeln
Jeder Kunde hat den von ihm während der Dienstleistung festgestellten Mangel unverzüglich beim Ticketschalter bei der Talstation zu melden. Dies gilt sowohl für Personenschäden sowie sonstige Schäden/Mängel.
4.5. Gesundheitsbeeinträchtigungen
Diesbezüglich wird vollinhaltlich auf die „Besucherordnung für Hauly´s Abenteuerfahrt und Schaubergwerk“ verwiesen, welche einen integrierenden Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen darstellt. Darüber hinaus ist die „Besucherordnung für Hauly´s Abenteuerfahrt und Schaubergwerk“ unmittelbar bei der Kasse Abenteuer Erzberg sowie auf der Homepage von Abenteuer Erzberg für den Kunden ersichtlich.
5.1. Erfüllungsort ist Eisenerz, der Betriebsstandort von Abenteuer Erzberg.
5.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
5.3. Handelt es sich beim Kunden um einen Unternehmer, so wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Leoben vereinbart. Ist der Kunde jedoch Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so kommt dieses Gesetz vollinhaltlich zur Anwendung.