Das Abbaugebiet ist in unzählige aneinandergrenzende Grubenfelder unterteilt. So wurden früher die Schürfrechte der einzelnen Radwerke geregelt. Ein Grubenfeld ist in der Regel rechteckig und an den Eckpunkten mit Steinen gekennzeichnet. Dazugehörig befindet sich innerhalb eines jeden Grubenfeldes ein Aufschlagspunkt-Stein, der jetzt das Radwerkszeichen trägt, um den jeweiligen Besitzer zu dokumentieren. Von diesem Stein aus werden die Eckpunkte eingemessen mit Länge und Richtung, wodurch die Eckpunkte bei Verlust jederzeit wiederhergestellt werden können. Dieser zentrale Aufschlagspunkt steht irgendwo innerhalb des Grubenfeldes, wo er dem Abbau nicht hinderlich ist. Das Schürfrecht innerhalb eines Grubenfeldes geht auf der gesamten Fläche nach unten, theoretisch bis zum Erdkern (bergmännisch ausgedrückt bis zur ewigen Teufe). Es kam aber auch vor, dass man beim Nachgehen einer Erzader horizontal unter das benachbarte Grubenfeld kam, was natürlich zu Besitzstreitigkeiten führte. Dem Markscheider (das ist der Vermesser im Bergbau) kam daher immer schon eine wichtige Rolle zu, denn mit seiner Aufnahme der Stollen konnte man genau nachvollziehen, wo man sich auf seiner Parzelle befindet. So ein Stein ist somit der zentrale Bezugspunkt für alle Abbautätigkeiten.